Niemand sollte wegen einer Hirnverletzung in finanzielle Not geraten.

Wenn das System an seine Grenzen kommt, beginnt unsere Hilfe.

Wenn das System an seine Grenzen kommt, beginnt unsere Hilfe.

Beratungsgespräch an einem Tisch. Eine Person mit Narbe am Kopf stützt den Kopf auf der Hand ab hat einen besorgten Gesichtsausdruck.

Von einem Tag auf den anderen ist nichts mehr wie zuvor. Viele Betroffene verlieren nicht nur ihre Gesundheit, sondern geraten auch in Existenzängste: Zusätzliche Ausgaben treffen auf ein Einkommen, das plötzlich wegfallen oder deutlich sinken kann. Unser Sozialversicherungssystem bietet wichtige Unterstützung. Trotzdem entstehen immer wieder Situationen, in denen notwendige Kosten nicht oder nicht vollständig finanziert werden. Genau dann geraten Menschen unverschuldet in eine finanzielle Notlage.


Jetzt ist der beste Zeitpunkt zu helfen:

Vom 13. September bis zum 11. Oktober 2026 verdoppelt die Zurich® Foundation jede Spende an den Nothilfefonds.

Ihre Spende wirkt doppelt:
✓ doppelte Unterstützung
✓ doppelte Hoffnung
✓ doppelte Freude

Jede verdoppelte Spende kann einen entscheidenden Unterschied machen. Denn sie hilft genau dann, wenn Menschen mit einer Hirnverletzung trotz Sozialversicherungen plötzlich vor finanziellen Herausforderungen stehen.


Warum der Nothilfefonds so wichtig ist

Die finanziellen Folgen einer Hirnverletzung werden häufig unterschätzt. Zusätzliche finanzielle Belastungen können auf ein bereits knappes Budget treffen und zu einer akuten Notlage führen.

Der Nothilfefonds unterstützt Menschen mit einer Hirnverletzung in einer konkreten finanziellen Notlage, wenn notwendige Kosten im Zusammenhang mit der Hirnverletzung nicht oder nicht vollständig durch Versicherungen, Sozialversicherungen oder andere Kostenträger gedeckt sind.

Der Nothilfefonds ist subsidiär. Jedes Gesuch wird individuell geprüft und kann unterstützt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die notwendige Ausgabe nicht anderweitig finanziert werden kann.Dank unserer langjährigen Erfahrung kennen wir die Herausforderungen von Menschen mit Hirnverletzung und können dort unterstützen, wo wo eine konkrete finanzielle Notlage besteht.

Der Nothilfefonds kann beispielsweise unterstützen, wenn:

  • eine notwendige Ausgabe von keinem Kostenträger gedeckt ist;
  • trotz bestehender Leistungen ein ungedeckter Eigenanteil bleibt;
  • eine durch die Hirnverletzung entstandene ausserordentliche finanzielle Belastung bei knappen finanziellen Verhältnissen zu einer akuten Notlage führt;
  • eine notwendige Ausgabe nicht über eine Versicherung, Sozialversicherung oder andere Finanzierungsmöglichkeit gedeckt werden kann.

Dank dem Nothilfefonds konnte ich mir endlich wieder eine dringend benötigte Prismen-Gleitsichtbrille leisten. Damit habe ich ein Stück Selbstständigkeit zurückgewonnen.

Betroffener nach einem Schlaganfall

Wer kann Unterstützung beantragen?

Ein Gesuch können erwachsene Personen mit Wohnsitz in der Schweiz stellen, die an einer erworbenen Hirnverletzung leiden und sich dadurch in einer finanziellen Notlage befinden. Der Nothilfefonds ist subsidiär. Er übernimmt keine Leistungen, für die ein gesetzlicher, versicherungsrechtlicher oder anderweitiger Finanzierungsanspruch besteht. Er kann in einer konkreten finanziellen Notlage ungedeckte Kosten übernehmen, die im Zusammenhang mit der Hirnverletzung entstehen.

Jedes Gesuch wird sorgfältig anhand klar definierter Richtlinien geprüft. Für die Prüfung eines Gesuchs müssen die persönlichen und finanziellen Verhältnisse offengelegt und entsprechende Unterlagen eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass die finanzielle Belastung infolge der Hirnverletzung nachgewiesen werden kann. Dabei werden auch vorhandene Versicherungs-, Sozialversicherungs- und andere Finanzierungsmöglichkeiten berücksichtigt.

Weitere Informationen zur Gesuchstellung finden Sie hier: Unterstützung beantragen

Gemeinsam Hoffnung schenken

Der Nothilfefonds wird durch Spenden sowie Beiträge von Stiftungen und Partnern finanziert. Jetzt doppelt helfen.

Mit Ihrer Spende helfen Sie Menschen mit einer Hirnverletzung, schwierige finanzielle Situationen zu überbrücken und ihren Weg zurück in ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu finden.

Ihre Spende hilft dort, wo notwendige Kosten im Zusammenhang mit einer Hirnverletzung nicht oder nicht vollständig durch Versicherungen, Sozialversicherungen oder andere Kostenträger gedeckt sind und dadurch eine konkrete finanzielle Notlage entsteht.Sie Dank dem Nothilfefonds konnten wir unter anderem:

  • einem Betroffenen eine dringend benötigte Prismen-Gleitsichtbrille (CHF 850.-) finanzieren und ihm damit ein Stück Selbstständigkeit zurückgeben.
  • die Therapiefahrten eines Betroffenen während drei Monaten (CHF 1'000.-) mitfinanzieren und damit dazu betragen, dass seine Rehabilitation nicht aus finanziellen Gründen unterbrochen werden musste.
  • den Aufenthalt im Begleiteten Wohnen (CHF 1'200.-) mitfinanzieren und damit einer Betroffenen auf ihrem Weg zu  einem möglichst selbstbestimmten Leben unterstützen.

Neben finanzieller Unterstützung erhalten Betroffene bei FRAGILE Suisse bei Bedarf auch Beratung, Informationen und persönliche Begleitung. So unterstützen wir Menschen mit einer Hirnverletzung und ihre Angehörigen nicht nur in finanziellen Notlagen, sondern stehen ihnen auch langfristig zur Seite.

Helfen Sie mit, dass niemand wegen einer Hirnverletzung auf notwendige Unterstützung verzichten muss.

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